Sachlohn bezeichnet eine Vergütung, die nicht in Geld, sondern in Form von Sachleistungen erbracht wird. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer statt einer Geldzahlung z.B. ein Produkt oder eine Dienstleistung als Entlohnung erhält.
Sachlohn kann unterschiedliche Formen annehmen, wie z.B. Essensgutscheine, Tankgutscheine, Fahrtkostenübernahme oder die Überlassung eines Firmenwagens. Auch die Bereitstellung von Arbeitskleidung oder die Übernahme von Fortbildungskosten können als Sachlohn betrachtet werden.
Für den Arbeitgeber hat die Gewährung von Sachleistungen den Vorteil, dass er in der Regel geringere Kosten hat als bei einer Barauszahlung. Auch für den Arbeitnehmer kann Sachlohn attraktiv sein, da er in einigen Fällen steuerlich begünstigt ist.
Es ist jedoch zu beachten, dass Sachlohn nur dann als solcher gilt, wenn der Arbeitnehmer die Sachleistung nicht in Geld auszahlen lassen kann. Wenn der Arbeitnehmer jedoch die Wahl hat zwischen Sachleistung und Barauszahlung, spricht man von einem geldwerten Vorteil, der in der Regel steuerpflichtig ist.