Allgemeine Geschäftsbedingungen
MarktbeobachtungAGB
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Soperis GmbH, Augustusburger Straße 189, 09127 Chemnitz. nachfolgend Überlasser genannt, überlässt dem Nutzer den folgenden Gegenstand zur Nutzung:
BKV Marktbeobachtung Lizenz 2026
Der Nutzer ist berechtigt, den Vertragsgegenstand ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden: Für den eigenen beruflichen Einsatz.
Eine Untervermietung, Weitergabe oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Überlassers nicht gestattet.
§ 2 Dauer der Überlassung
Die Überlassung beginnt am Tag des Lizenzerwerbs und endet am 31.12. desselben Jahres.
Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Der Überlasser ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 3 Nutzungsentgelt
Der Nutzer verpflichtet sich, an den Überlasser ein Nutzungsentgelt in Höhe von 69,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
Bei einer Rabattierung ist nur das jeweils angegebene, verminderte Nutzungsentgelt zu zahlen.
Das Nutzungsentgelt ist vor Überlassung der mit der Lizenz verbundenen Software fällig.
§ 4 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
Der Nutzer haftet für Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder schuldhaftes Verhalten entstehen.
Der Nutzer hat alle gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen sowie sicherheitstechnischen Vorgaben einzuhalten.
Der Nutzer ist verpflichtet, auftretende Mängel oder Schäden dem Überlasser unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 5 Pflichten des Überlassers
Der Überlasser stellt sicher, dass sich der Vertragsgegenstand bei Übergabe in einem funktionsfähigen und vertragsgemäßen Zustand befindet.
Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Nutzers entstehen.
Eine Gewährleistung für eine bestimmte wirtschaftliche Verwendbarkeit oder einen bestimmten Nutzungserfolg wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 6 Haftung
Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
Der Überlasser haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Vertraulichkeit
Der Nutzer verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes bekannt gewordenen Informationen, insbesondere technische Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Überlassers, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrags nicht berührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an ihre Stelle eine Regelung treten soll, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Überlassers.
Chemnitz, den 10.03.2026
